Touristen bekommen IVA zurück
Das kenne ich schon aus Canada: man sammelt die Kassenzettel mit einem bestimmten Mindestwert (CDN$50,– vor Steuer), füllt, wenn man zuhause ist, ein Formular aus, schickt es nach Canada und bekommt umgehend einen Scheck über den gezahlten föderalen Steuersatz (GST) zurück.
Das hört sich im Falle Mexico's auch toll an, ist es aber nicht ganz. Wie immer spielt da die mexicanische Bürokratisierungs-Wut mit hinein.
Die Touristen müssen nämlich fünf Bedingungen erfüllen (hier drei davon):
- 1) sie müssen sicherstellen, dass die ausgestellte Rechnung den Anforderungen des Servicio de Administración Tributaria (SAT) entspricht.
2) um zu beweisen, dass die gekaufte Ware auch tatsächlich außer Landes gebracht wurde, muß diese bei der Ausreise dem Zoll vorgelegt werden.
3) der Mindestwert, der auf der nach 1) gültigen Rechnung steht, muß bei 1.200,– Pesos (etwa US$100,–) liegen.
LOL - da kann man sich doch nur totlachen, denn bei solch schwachsinnigen Regeln wird garantiert kein einziger Tourist jemals einen Centavo an gezahlter IVA zurückbekommen.
Eher ist es so, dass der zu tätigende Aufwand höher ist als die popelige Steuer, die man zahlt - was, außer sperriger artesanía, hat so einen großen Wert (und ist preiswerter als in anderen Ländern), damit die Rückerstattung (15% von 1.200,– Pesos sind gerade einmal 180,– Pesos (ca. 13 €) sich lohnt?
(mehr Info im El Economista)
P.S. Mäh! ;)
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